
Termine
15.09., 13.00 Uhr, OschatzWeitere Termine, Meldungen und Veranstaltungen finden Sie auf der Webseite der FDP Sachsen.
Suche
Links



Aktuelle Meldungen
Vorbehaltlose Kinderrechtskonvention als wichtiges Signal- Endlich ist es geschafft!!!
(18.07.2010)
18 Jahre hat es gedauert, doch nun ist die Kinderrechtskonvention der UN auch in Deutschland vollständig in Kraft. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Regierung wurde von den Vereinten Nationen am Donnerstag notifiziert.
Das ist ein wichtiger Schritt mit starker Signalwirkung, der nach meiner Überzeugung als zweifacher Vater längst überfällig war.
Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention, legt Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt deren Wert und Wohlbefinden heraus.
Das die deutsche Regierung unerträglich lange Zeit an der Vorbehaltserklärung fest hielt, war für mich zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar, da dies dem Schutzbedürfniss der Kinder in keinster Weise gerecht wurde. Hier zeigte sich einmal mehr, dass politisches Kalkül auch vor wichtigen Themen wie dem Schutz der Kinder keinen Halt macht.
Vertreter der FDP-Landtagsfraktion in der Bundesversammlung geben ihre Stimme Joachim Gauck
(23.06.2010)
Die drei Vertreter der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag in der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten werden ihre Stimme Joachim Gauck geben. Dies teilten am Freitag die FDP-Abgeordneten Holger Zastrow, Torsten Herbst und Tino Günther in persönlichen Erklärungen mit. Die drei Politiker waren am Mittwoch auf der Liste ihrer Fraktion vom Landtag in die Bundesversammlung entsandt worden. Die FDP-Fraktion hatte bereits in der vergangenen Woche entschieden, den Vertretern in der Bundesversammlung keine Wahlempfehlung auszusprechen.
Dem vorausgegangen war ein überwältigendes Stimmungsbild des Landesvorstands sowie des Landesparteirats der FDP Sachsen als Gremium der Basis für den Kandidaten Joachim Gauck, auch wenn die Gremien den Vertretern der sächsischen FDP in der Bundesversammlung ausdrücklich keine Wahlempfehlung ausgesprochen hatten.
Ehrenamtskarte floppt
(20.05.2010)
Bisher nur zwei Kooperationspartner in Sachsen / Stadt Oschatz beteiligt sich nicht
von frank hörügel/ OAZ v. 20.05.2010
Oschatz. Ehre den Ehrenamtlichen: Unter diesem Motto hat Sachsen zum Jahresanfang eine Ehrenamtskarte eingeführt. Sie soll mit ermäßigtem Eintritt in staatlichen Einrichtungen verbunden sein. Bisher ist die Resonanz auf die Karte aber verhalten. Die Stadt Oschatz beteiligt sich nicht.
Sie pflegen in ihrer Freizeit Senioren, kümmern sich um die Kinderbetreuung oder unterstützen Behinderte. Als Dankeschön für das Engagement hat Sozialministerin Christine Clauß (CDU) zum Jahresanfang eine sächsische Ehrenamtskarte eingeführt. Eine Idee, die Rainer Horbas interessant fand. Inzwischen weiß der Chef der FDP-Fraktion im Oschatzer Stadtrat: „Die Karte hat sich als Flop herausgestellt. Bislang beteiligen sich sachsenweit lediglich zwei Kooperationspartner. Die angekündigte Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung ist bis heute ausgeblieben. Die Staatsministerin schmückt sich mit dieser Karte, während die Kommunen die finanziellen Lasten tragen sollen.“
Die Einschätzung von Horbas fußt auf einer kleinen Anfrage der SPD-Abgeordneten Sabine Friedel im Sächsischen Landtag. Sozialministerin Clauß räumt in ihrer Antwort auf die Anfrage ein, dass sich bisher sachsenweit nur das Wildgehege Moritzburg und das Nationalparkzentrum der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt Sächsische Schweiz als Kooperationspartner für die Ehrenkarte zur Verfügung gestellt haben. Clauß sagt aber auch: „Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich in Kürze weitere Partner anschließen werden.“
Die Entscheidung zur Vergabe der Ehrenamtskarte sowie die Beteiligung als Kooperationspartner beruht auf Freiwilligkeit und obliegt der jeweiligen Gemeinde. Die Stadt Oschatz verzichtet freiwillig auf diese Form der Anerkennung. Denn nach Einschätzung von Oberbürgermeister Andreas Kretschmar (parteilos) ist der damit verbundene bürokratische Aufwand nicht vertretbar. „Das ist eine schöne Sache, die aber nicht durchdacht ist“, sagte er vor der Einführung (wir berichteten). In Oschatz werde das Ehrenamt auf andere Art unterstützt, zum Beispiel durch die jährliche Auszeichnung der aktivsten Vereinsmitglieder.
Rainer Horbas: Die Staatsministerin schmückt sich mit dieser Karte, während die Kommunen die finanziellen Lasten tragen sollen.
Ehrenamtskarte
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahre und mit Wohnsitz in Sachsen, die sich seit mindestens drei Jahren für fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagieren, können die sächsische Ehrenamtskarte in ihrer Kommune beantragen. Der Freistaat hat im Dezember 2009 erstmals 50 Ehrenamtskarten an Engagierte ausgereicht.
Abfallbeseitigungsauftrag in Nordsachsen ist neu auszuschreiben!
(07.05.2010)
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen – also die Verwendung öffentlicher Gelder durch die Behörden – in Deutschland zu gewährleisten. Die Kommission ist darüber besorgt, dass Deutschland durch das Versäumnis, einen Abfallbeseitigungsauftrag im früheren Landkreis Delitzsch (dem heutigen Landkreis Nordsachsen) trotz wesentlicher Änderungen erneut auszuschreiben, seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Mit den gemeinsamen Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe sollen ein fairer Wettbewerb um öffentliche Aufträge auf europäischer Ebene gewährleistet werden und gleichzeitig Möglichkeiten für europäische Unternehmen geschaffen und ein bestmöglicher Einsatz öffentlicher Gelder erreicht werden. Werden diese Regeln nicht ordnungsgemäß angewandt, besteht das Risiko, dass der Markt abgeschottet wird und öffentliche Gelder verschwendet werden. Die Aufforderung an Deutschland durch die Kommission erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort von Deutschland, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Was ist das Ziel der betreffenden EU-Vorschrift?
Beim öffentlichen Auftragswesen geht es darum, wie die Behörden öffentliche Gelder ausgeben. Es erfasst Beschaffungen aller Art, von Kaffee bis hin zu Computersystemen, Kläranlagen, Schiffbau oder Beratungsdienstleistungen. Das Gesamtvolumen des öffentlichen Auftragswesens in der EU wird auf etwa 17 % des BIP der Union geschätzt. Offene und transparente Vergabeverfahren, wie sie die EU-Vorschriften vorschreiben, bedeuten mehr Wettbewerb, mehr Schutz vor Korruption sowie bessere Dienstleistungen und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis für den Steuerzahler.
Wie verstößt Deutschland gegen diese Vorschriften und warum sind sowohl Bürger als auch Unternehmen die Leidtragenden?
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen öffentliche Aufträge (erneut) ausgeschrieben werden, wenn sie in einer Weise geändert wurden, die sich ihrer Art nach wesentlich von dem ursprünglichen Auftrag unterscheidet.
Im vorliegenden Fall hatte der frühere Landkreis Delitzsch (heute Landkreis Nordsachsen) 1992 mit einem gemischten Unternehmen, das sich aus dem Landkreis selbst (55%) und einem privaten Partner (45%) zusammensetzte, einen Abfallbeseitigungsauftrag geschlossen. 2005 änderten die Parteien den Auftrag, indem sie bis 2025 auf das Recht zur Vertragskündigung verzichteten. 2006 wurde der ursprüngliche private Partner in dem gemischten Unternehmen durch ein anderes privates Unternehmen ersetzt. Es fand jedoch zu keinem Zeitpunkt eine öffentliche Auftragsvergabe statt.
Für den ursprünglichen Auftrag war kein Vergabeverfahren erforderlich, da er vor dem Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 92/50/EWG für die öffentliche Auftragsvergabe geschlossen wurde. Der Verzicht auf das Recht zur Vertragskündigung sowie die Wahl eines neuen privaten Partners stellen jedoch wesentliche Änderungen des Vertrags dar. Diese Änderungen erfordern eine Neuvergabe, die unter Beachtung der in den geltenden EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe vorgesehenen Verfahren hätte erfolgen müssen.
Die Änderung wesentlicher Bedingungen eines öffentlichen Auftrags, ohne anderen Bietern die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Ausschreibung zu geben, birgt ein ernsthaftes Risiko der Wettbewerbsverzerrung, Abschreckung potenzieller neuer Bieter und Verschwendung von Steuergeldern.
Aus diesem Grund ersuchte die Kommission, die durch eine Beschwerde über die Sachlage informiert wurde, Deutschland im Februar und November 2009 in Aufforderungsschreiben um Stellungnahme. Da keine zufriedenstellende Antwort einging, hat die Kommission nun beschlossen, durch die Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten.
Die Vertragsverletzungsverfahren
Nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Europäische Kommission befugt, rechtlich – durch sogenannte Vertragsverletzungsverfahren – gegen einen Mitgliedstaat vorzugehen, der gegen seine Verpflichtungen aus den EU-Rechtsvorschriften verstößt. Diese Verfahren umfassen drei Stufen. Befürchtet die Kommission eine mögliche Verletzung des EU-Rechts, erhält der Mitgliedstaat zunächst ein Aufforderungsschreiben, in dem um Auskunft gebeten wird, sowie zwei Monate Zeit, um sich zu äußern. Bestätigen sich die Befürchtungen der Kommission hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften der Union, übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie den Mitgliedstaat auffordert, innerhalb von zwei Monaten den EU-Rechtsvorschriften nachzukommen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Gerichtshof in Luxemburg mit der Angelegenheit befassen. Entscheidet der Gerichtshof gegen einen Mitgliedstaat und kommt der Mitgliedstaat dem Urteil des Gerichtshofs nicht nach, kann die Kommission ferner verlangen, dass der Gerichtshof dem betreffenden Land eine Geldbuße auferlegt.
FDP setzt bei Schulpolitik auf Leistung
(16.04.2010)
Die CDU/FDP-Koalition in Sachsen hat mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Schulreform begonnen. Geplant sind eine stärkere Leistungsorientierung, eine zweite Bildungsempfehlung nach der 6. Klasse und die Aufwertung der Mittelschule zur Oberschule. Bereits ab dem neuen Schuljahr erhalten Viertklässler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium dann, wenn ihr Notendurchschnitt mindestens 2,0 beträgt. Neben Deutsch und Mathematik werden dafür erstmals die Leistungen im Fach Sachkunde zugrunde gelegt. "Damit wird die 2005 von der SPD durchgesetzte Aufweichung der Bildungsempfehlung zurückgenommen. Diese hatte die Mittelschule als Herz des sächsischen Bildungssystems geschwächt. Viele Schüler kamen zu früh auf das Gymnasium, obwohl sie eigentlich keinen dafür ausreichenden Leistungsstand hatten", erklärt der FDP-Bildungsexperte Norbert Bläsner.
Vor allem die Einführung einer verbindlichen Bildungsempfehlung nach Klassenstufe 6 an der zukünftigen Oberschule führe zu einer besseren Durchlässigkeit im sächsischen Schulsystem und zu mehr Leistungsgerechtigkeit. Den Eltern werde damit der Druck genommen, sich bereits in der Klassenstufe 4 entscheiden zu müssen, welchen Bildungsweg ihr Kind einschlagen soll, sagte Bläsner.
Warum wird der Notendurchschnitt nach Klasse 4 angehoben?
Bisher konnten Schüler auch mit einem Durchschnitt von 2,5 in Mathe und Deutsch nach der 4. Klasse auf das Gymnasium wechseln. Viele Schüler kamen so zu früh auf das Gymnasium, obwohl sie eigentlich keinen dafür ausreichenden Leistungsstand hatten. Im vergangenen Schuljahr haben nach Angaben des Kultusministeriums knapp 1 300 Schüler der Klassen 5 bis 9 vom Gymnasium an die Mittelschule gewechselt. Dieser demotivierende Rückschritt soll vermieden werden. Gleichzeitig steigt damit auch das Leistungsniveau an der Mittelschule.
Warum gibt es künftig eine zweite Bildungsempfehlung nach Klasse 6?
Bisher war die Entscheidung nach der 4. Klasse praktisch die erste und einzige Chance für den Weg auf das Gymnasium. Auf Initiative der FDP erhalten die Schüler nun eine zweite Bildungsempfehlung nach der 6. Klasse. Insbesondere sogenannte Spätentwickler sollen davon profitieren.
Wie wird die Mittelschule zur Oberschule?
Die bisherige Mittelschule soll im Freistaat künftig zur Oberschule aufgewertet werden.
Durch die erhöhten Anforderungen für das Gymnasium steigt insgesamt das Leistungsniveau und außerdem wird schrittweise die zweite Fremdsprache wie an den Gymnasien ab Klassenstufe 6 eingeführt.
Liberale begrüßen Auskunftsmöglichkeiten beim Scoring
(04.04.2010)
Am 1. April tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Es beinhaltet auch Änderungen beim für viele Verbraucher undurchschaubaren Scoring-Verfahren, mit dem die Kreditwürdigkeit eingeschätzt wird.
Beim Scoring handelt es sich um ein mathematisch-statistisches Verfahren, das die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung von Schulden abbildet. Der berechnete Scorewert kann dabei ganz erheblichen Einfluss auf die Kreditvergabe durch Banken oder Einzelhandel ausüben.
Nun können Verbraucher einmal jährlich von Auskunfteien und anderen Unternehmen eine kostenlose, detaillierte Auskunft verlangen, welche Daten über sie übermittelt und gespeichert wurden.
Ich begrüße diese Gesetzesänderung nicht nur als Liberaler sondern auch als Rechtsanwalt. Endlich werden Bürgerrechte, die sich letztlich aus dem Grundgesetz ergeben, auch in diesem Bereich gestärkt und geschützt. Dies war längst überfällig.
Zulassung zum Fachanwalt für Sozialrecht
(29.03.2010)
Nachdem ich bereits seit mehreren Jahren berechtigt bin den Titel -Fachanwalt für Arbeitsrecht- zu tragen, wurde mir nunmehr durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen am 22.03.2010 , aufgrund meiner praktischer Erfahrungen und meiner nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Sozialrechtes, auch der Titel -Fachanwalt für Sozialrecht- verliehen.
Nach wie vor stehe ich für eine Vereinfachung des Sozialrechtes. Das Sozialrecht ist zwischenzeitlich derart umfangreich und kompliziert geworden, dass selbst ausgewiesene Experten oftmals kapitulieren müssen. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist diese Rechtsmaterie schon lange nicht mehr verständlich.
Rainer Horbas als Vertreter für den BFA Ausschuß Soziales, Familie, Demographie bestätigt
(25.03.2010)
Der Landesvorstand hat die Wahl von Rainer Horbas und Ralf- Peter Wirth als Vertreter für den BFA Soziales, Familie Demographie bestätigt.
Damit bin ich nunmehr in der Lage auch auf Bundesebene in diesen Fachbereichen mitzuwirken.
Ich halte den Ausschuß für sehr bedeutsam, da Antworten auf Fragen gefunden werden müssen, die unsere Zukunft in einem "alternden" Sozialstaat sichern sollen.
Vorstand des Kreisverbandes neu gewählt.- Rainer Horbas als Beirat und Landesdelegierter gewählt
(25.03.2010)
Leipziger Volkszeitung, Ausgabe Delitzsch- Eilenburg vom 17. März 2010
Liberale wählen Vorstand / Alte Herren treten in den Hintergrund und machen Platz für junge Leute
Von Frank Pfütze
Nordsachsen/Eilenburg. Die Freie Demokratische Partei Nordsachsen hat einen neuen Kreisvorstand. Die 39 anwesenden Mitglieder wählten am Montagabend im Eilenburger Bürgerhaus Frank Hesse (38 Ja-Stimmen) mit nur einer Gegenstimme zum neuen Vorsitzenden. Ebenso überzeugend erhielten seine Stellvertreter Tobias Meier (37 Ja-Stimmen) und Tobias Grundmann (38 Ja-Stimmen) das Vertrauen. Mit 34 Stimmen wurde Frank Zimmer als Schatzmeister bestätigt.
Ausbildung Feuerwehren
(24.02.2010)
Auch die Oschatzer Allgemeine Zeitung befasst sich mit der schlechten Ausbildungssituation. Die Situation muss dringend verbessert werden, da nicht nur die Brandsicherheit sondern auch die Sicherheit der Feuerwehrkameraden durch fehlende Ausbildung negativ beeinflusst wird.
» mehrWeitere Artikel finden Sie im Archiv.